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Gewerkschaftsfeindliche Taktiken am Arbeitsplatz verstehen

Antiarbeit bezieht sich auf Richtlinien oder Ma+nahmen, die darauf abzielen, die Bildung von Gewerkschaften oder Tarifverhandlungen zu verhindern oder zu untergraben. Dazu können gehören:

1. Gewerkschaftsfeindliche Propaganda: Arbeitgeber können Propaganda einsetzen, um Arbeitnehmer vom Beitritt zu Gewerkschaften abzuhalten, indem sie Gewerkschaften als unnötig oder schädlich darstellen.
2. Gewerkschaftszerschlagung: Arbeitgeber können gewerkschaftsfeindliche Taktiken anwenden, wie z. B. die Entlassung von Arbeitnehmern, die die Gewerkschaft unterstützen, die Einschüchterung gewerkschaftsfreundlicher Arbeitnehmer oder die Einstellung dauerhafter Ersatzkräfte für streikende Arbeitnehmer.
3. Rechtliche Anfechtungen: Arbeitgeber können die Rechtmä+igkeit gewerkschaftlicher Organisierungsbemühungen oder Tarifverträge vor Gericht anfechten.
4. Gesetze zum Recht auf Arbeit: Diese Gesetze verbieten es Arbeitgebern, von ihren Arbeitnehmern den Beitritt zu einer Gewerkschaft oder die Zahlung von Gewerkschaftsbeiträgen als Beschäftigungsbedingung zu verlangen.
5. Beschäftigung nach Belieben: Diese Doktrin erlaubt es Arbeitgebern, Arbeitnehmer aus beliebigen Gründen zu entlassen, einschlie+lich der Unterstützung einer Gewerkschaft.
6. Publikumsversammlungen: Arbeitgeber können von Arbeitnehmern die Teilnahme an Versammlungen verlangen, bei denen ihnen gewerkschaftsfeindliche Propaganda präsentiert wird.
7. Einstellung dauerhafter Ersatzkräfte: Arbeitgeber stellen möglicherweise neue Arbeitnehmer ein, um streikende Arbeitnehmer zu ersetzen, was es für die Streikenden schwierig macht, ihren Arbeitsplatz wiederzugewinnen.
8. Klage gegen die Gewerkschaft: Arbeitgeber können die Gewerkschaft auf Schadensersatz verklagen und behaupten, dass ihnen durch die Ma+nahmen der Gewerkschaft ein finanzieller Schaden entstanden sei.
9. Drohung, das Unternehmen zu verlegen: Arbeitgeber können damit drohen, das Unternehmen an einen anderen Standort zu verlegen, wenn die Arbeitnehmer für eine Gewerkschaftsbildung stimmen.
10. Einschüchterung und Nötigung: Arbeitgeber können Einschüchterung und Nötigung anwenden, um Arbeitnehmer davon abzuhalten, die Gewerkschaft zu unterstützen, indem sie beispielsweise mit der Entlassung von Arbeitnehmern drohen, die die Gewerkschaft unterstützen, oder indem sie ein feindseliges Arbeitsumfeld schaffen.

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